BRANDENBURG: FÜHRENDE BACHEN GESCHOSSEN – 8400 EURO GELDSTRAFE

Weil er auf einer Erntejagd bei Kränzlin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) im Juli 2014 gleich vier führende Bachen geschossen haben soll, ist ein 58 Jahre alter Jäger vom Amtsgericht Neuruppin zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 70 Euro (8400 Euro) verurteilt worden. Das berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ). Bei einer Verurteilung zu einer Strafe ab 60 Tagessätzen aufwärts gehen die Waffenbehörden in der Regel davon aus, dass die jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht gegeben ist.

Der Jäger bestritt die Vorwürfe und sprach von einem „Komplott“ gegen ihn. Er habe in dem Rapsfeld, an dem gejagt worden sei, keine Frischlinge gesehen. Nach dem Abschuss einer führenden Bache wäre für ihn an dem Tag „Jagd vorbei“ gewesen, führte der Beschuldigte laut MAZ aus. Da drei Zeugen ausgesagt hatten, dass die Bachen angesogene Gesäuge gehabt haben, schenkte das Gericht den Ausführungen des Weidmanns keinen Glauben und blieb nur wenig unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß in Höhe von 9100 Euro.

Der verurteilte Jäger wurde von mehreren Zeugen stark belastet. Unter anderem warf ihm der Leiter der Försterei Alt Ruppin, Jörg Herpel, vor, dass er auf Drückjagden wiederholt nicht freigegebene Tiere erlegt habe und deshalb nicht mehr zu den Jagden der Forst eingeladen worden sei. Dass der Jäger eine halbautomatische Waffe führte, schien für viele der brauchtumsgerechten Weidleute, die den Prozess als Besucher oder Zeugen verfolgten, nur allzu gut ins Bild zu passen. Der Anwalt des Beklagten, der einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. SE

Quelle: www.jawina.de

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